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Den CMR-Frachtbrief richtig ausfüllen: wer für Schäden haftet und was Vorbehalte bewirken

Ein ohne Vorbehalt unterschriebener CMR-Frachtbrief ist eine Erklärung, dass alles in Ordnung war. Im Folgenden: was das Dokument beweist, wer für Schäden haftet, wie viel gezahlt wird und nach welchen Fristen der Anspruch erlischt.

Was der Frachtbrief beweist

  • Er ist bis zum Beweis des Gegenteils Nachweis für den Abschluss des Beförderungsvertrags, für dessen Bedingungen und für die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer (Art. 9 Abs. 1 CMR).
  • Enthält er keine begründeten Vorbehalte des Frachtführers, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass Gut und Verpackung bei der Übernahme äußerlich in gutem Zustand waren und dass Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke mit den Angaben im Frachtbrief übereinstimmten (Art. 9 Abs. 2).

Mit anderen Worten: ein CMR ohne Vorbehalte verschiebt die Beweislast auf Sie. Kommt die Ware beschädigt an, müssen Sie beweisen, dass sie nicht so losgefahren ist.

Was der Frachtführer bei der Übernahme prüft

Art. 8 verlangt vom Frachtführer, bei der Übernahme zu prüfen:

  • die Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief über Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke;
  • den äußeren Zustand des Gutes und seiner Verpackung.

Fehlen ihm angemessene Mittel zur Nachprüfung, trägt er begründete Vorbehalte in den Frachtbrief ein — nicht bloß „Ware ungeprüft“, sondern den Grund. Vorbehalte zum äußeren Zustand binden den Absender nur, wenn er sie im Frachtbrief ausdrücklich anerkannt hat.

Wer für Schäden haftet

  • Der Frachtführer haftet für gänzlichen oder teilweisen Verlust und für Beschädigung des Gutes zwischen Übernahme und Ablieferung sowie für Überschreitung der Lieferfrist (Art. 17 Abs. 1).
  • Er ist befreit, wenn Verlust, Beschädigung oder Verspätung durch ein Verschulden des Verfügungsberechtigten, durch eine nicht vom Frachtführer verschuldete Weisung, durch besondere Mängel des Gutes oder durch Umstände verursacht wurden, die der Frachtführer nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (Art. 17 Abs. 2).

Wie viel gezahlt wird

Berechnungsgrundlage
der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung, bestimmt nach dem Börsenpreis, sonst nach dem Marktpreis (Art. 23 Abs. 1 und 2)
Höchstbetrag
8,33 SZR je Kilogramm des Rohgewichts der Fehlmenge (Art. 23 Abs. 3)
Zusätzlich zum Wert
Fracht, Zölle und sonstige aus Anlass der Beförderung entstandene Kosten — bei gänzlichem Verlust voll, bei teilweisem anteilig (Art. 23 Abs. 4)
Über dem Höchstbetrag
Angabe eines Wertes des Gutes im Frachtbrief (Art. 24) oder eines besonderen Interesses an der Lieferung (Art. 26), gegen vereinbarten Zuschlag
Ohne Höchstbetrag
Vorsatz oder gleichgestelltes Verschulden: der Frachtführer kann sich auf die Haftungsbeschränkungen nicht mehr berufen (Art. 29)

Bei einem 24-Tonnen-Planensattel ergeben 8,33 SZR/kg rund 200.000 SZR. Ist die Ware mehr wert, ist die Differenz nicht durch die CMR-Haftung gedeckt — sie ist durch eine Warentransportversicherung gedeckt, abgeschlossen vor der Beladung.

Vorbehalte: die Fristen, mit denen der Anspruch endet

Art. 30 unterscheidet danach, ob der Schaden bei der Entladung zu erkennen ist oder nicht.

Äußerlich erkennbarer Verlust oder Schaden
der Vorbehalt wird bei der Ablieferung erklärt, im Beisein des Fahrers. Die vorbehaltlose Annahme begründet bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung, dass das Gut im Zustand des Frachtbriefs empfangen wurde
Äußerlich nicht erkennbarer Verlust oder Schaden
Vorbehalte schriftlich binnen 7 Tagen nach der Ablieferung, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet
Überschreitung der Lieferfrist
keine Entschädigung, wenn nicht binnen 21 Tagen nach Bereitstellung des Gutes an den Empfänger ein schriftlicher Vorbehalt übersandt wurde

Bei der Berechnung dieser Fristen zählt der Tag der Ablieferung, der Überprüfung oder der Bereitstellung nicht mit. Die Parteien haben einander alle angemessenen Erleichterungen für die erforderlichen Feststellungen und Überprüfungen zu gewähren (Art. 30 Abs. 5).

Was konkret in das Bemerkungsfeld gehört

Ein brauchbarer Vorbehalt sagt was, wie viel und wie. „Unter Vorbehalt“ allein sagt nichts.

  • Was Sie festgestellt haben: „3 Paletten mit gerissener Folie, Kartons in der obersten Lage eingedrückt“.
  • Die betroffene Menge: Anzahl der Packstücke oder Paletten, nicht „teilweise“.
  • Dass Sie fotografiert haben, mit Datum und Uhrzeit.
  • Unterschrift und Name des Fahrers neben dem Eintrag — ein Vorbehalt, den der Frachtführer nie gesehen hat, lässt sich leicht bestreiten.

Wie lange Sie Ansprüche geltend machen können

  • Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, bei Vorsatz oder gleichgestelltem Verschulden drei Jahre (Art. 32 Abs. 1).
  • Sie beginnt bei teilweisem Verlust, Beschädigung oder Verspätung mit dem Tag der Ablieferung.
  • Bei gänzlichem Verlust mit dem dreißigsten Tag nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist oder, wenn keine vereinbart war, mit dem sechzigsten Tag nach der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer.

Der obige Text fasst das CMR-Übereinkommen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zitierten Artikel stammen aus dem Übereinkommen und aus dem Protokoll von 1978, das den in SZR ausgedrückten Höchstbetrag eingeführt hat. Für Inlandstransporte in Rumänien gilt rumänisches Recht, nicht das Übereinkommen.

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